Enthauptungsschlag gegen das genossenschaftliche Wohnen
Ein neues Rechtsgutachten belegt, dass Genossenschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen nicht rechtssicher von einem Vergesellschaftungsgesetz ausgenommen werden können. Hierzu erklärt der Vorsitzende und Spitzenkandidat der CDU Berlin, Kai Wegner:
„Der Volksentscheid wäre der Enthauptungsschlag gegen das genossenschaftliche Wohnen in Berlin. Die Beteuerungen der Enteignungsinitiative sind wertlose heiße Luft. Verfassungskonform ist eine Enteignungs-Ausnahme für Genossenschaften nicht möglich. Der Berliner Wohnungsmarkt würde in seinen Grundfesten erschüttert, die finanziellen Folgen sind kaum kalkulierbar. Die Enteigner erinnern an den Zauberlehrling, der Kräfte entfesselt, die er nicht mehr beherrschen kann.
Enteignungen bedeuten rechtliches Roulette. Vieles spricht dafür, dass ein Vergesellschaftungsgesetz gegen Landesverfassung und Grundgesetz verstößt. Enteignungen nutzen niemandem, sondern verursachen viele zusätzliche Probleme.
Enteignungen sind unbezahlbar, unsinnig und unrechtmäßig. Berlin braucht nicht Ideologie und Klassenkampf, sondern faire Regelungen auf dem Boden unserer sozialen Marktwirtschaft. Ich rufe alle Berlinerinnen und Berliner dazu auf, am 26. September gegen Enteignungen zu stimmen, um irreparablen Schaden von Berlin abzuwenden.“